“Man kann nicht jeden Kampf gewinnen, doch wer gar nicht erst kämpft hat schon von vornherein verloren.”
Unser Angebot an Sie:
- Erstberatung
- Außergerichtliche Streitbeilegung in vielen verschiedenen Rechtsgebieten
- Verteidigung in Strafsachen in jedem Verfahrensstadium
- Gerichtliche Vertretung in Zivilsachen, Berufungen und Revisionen
- Vertretung im Verwaltungsverfahren (sowohl im Widerspruchs-, als auch Klageverfahren)
Kanzlei
Andreas Elm von Liebschwitz
Kanzleigründer
Geboren: 1969
Beruf: Elektronikfacharbeiter mit Abitur 1988
Studium: Rechtswissenschaften 1990 bis 1996 FSU Jena
1. Staatsexamen
Referendariat: Freistaat Thüringen 1996 bis 1999
2. Staatsexamen
Weitere berufliche Stationen:
Angestellter und selbständiger Rechtsanwalt
Justitiar und Geschäftsführer
z.Zt. Verbandsgeschäftsführer in Erfurt
Weitere Kenntnisse/Qualifikationen:
Freier Dozent für Recht
Englisch Lv C1 nach Cambridge vor der LCCI
Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Email:info@elm-von-liebschwitz.de
Nancy Loritz (freie Mitarbeiterin)
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Jenaer Anwaltsverein
Geboren: 1975
Studium: Georg-August-Universität Göttingen
1. Staatsexamen, Dipl.-Jur.
Referendariat: Freistaat Thüringen 2002 bis 2005
2. Staatsexamen
Zulassung als Rechtsanwältin seit 2006
Weitere berufliche Stationen:
Rechtsanwältin in München 2006 - 2007
seit 2007 (weiteres) Büro in Jena
Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Email:kanzlei@ra-loritz.de
Fachgebiete
Kosten
Prozesskostenrechner
"Der Streitwert, um welchen es in Ihrem Rechtsstreit gehen soll, wird eingegeben. Sodann können Sie wählen, ob Sie zunächst die außergerichtlichen Kosten wissen möchten und setzen die entsprechenden Häkchen.
Sollten Sie auch die gerichtlichen Kosten errechnen lassen, erscheinten am Ende der Berechnung auch die Gerichtskosten. Im Falle einer Klageerhebung muss diese Summe vorab - mit Einreichung der Klage - an das Gericht als Vorschuss gezahlt werden. Das Gericht beginnt erst tätig zu werden, wenn diese Summe bei der Justizzahlkasse eingegangen ist. Wenn der Rechtsstreit siegreich zu Ende geführt wird, werden die Vorschüsse erstattet.
Am Ende bezahlt der Verlierer alles. Sollte das Gericht der Klage teilweise stattgeben, werden die Kosten quotenmäßig geteilt."
"In Strafsachen gestaltet sich die Gebührenrechnung etwas anders und teilt sich in Grund-, Verfahrens- und Vertretungsgebühren ein.
Die Grundgebühr (für die Einarbeitung in den Fall) beträgt 200,00 EUR, die Gebühr für das Vorverfahren 165,00 EUR. In aller Regel ist es notwendig, in die Akte Einsicht zu nehmen. Der Strafverteidiger hat das Recht, sich die Strafakte übersenden zu lassen. Dafür fallen 12,00 EUR Gebühren an, welche das Gericht erhebt und vom Verteidiger eingezogen wird.
Für die Vertretung im Hauptverfahren werden weitere 165,00 EUR fällig. Für jeden Verhandlungstag erhält der Rechtsanwalt 275,00 EUR.
Das sind die Regelgebühren, die je nach Aufwand und Umfang des Falles nach unten oder oben abweichen können. Selbstverständlich weise ich Sie im konkreten Fall vor Abschluss des Beratungs- und Vertretungsvertrages auf die Gebühren hin, die Sie bezahlen müssen. Auch erstelle ich Ihnen eine Vorschußrechung."
Anfahrt
Parken:
Kostenlose Parkplätze auf den gekennzeichneten Flächen auf dem "Markt".
Bitte Parkscheibe nicht vergessen!
Öffnungszeiten:Mo nach Vereinbarung
Di 08:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 13:00 Uhr
Do 17:30 - 20:00 Uhr
Fr nach Vereinbarung
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